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21.09.10
Ansteckende Blutarmut der Einhufer - Information an die Verbände





In Hessen ist ein Pferd an ansteckender Blutarmut der Einhufer erkrankt. Die zuständigen Veterinärbehörden haben umgehend die gesetzlich festgelegten Maßnahmen ergriffen. Der Bestand wurde gesperrt und es wurden umfangreiche Untersuchungen auf mögliche Weiterverbreitung des Erregers auf andere Pferde eingeleitet. Es liegen Hinweise darauf vor, dass vermutlich zahlreiche Pferde ohne die vorgeschriebenen Tiergesundheitsbescheinigungen aus Rumänien nach Deutschland gebracht worden sind. Weiterführende Untersuchungen von eventuellen Kontakttieren haben inzwischen zur Ermittlung weiterer vier positiver Tiere in Hessen sowie jeweils eines infizierten Pferdes in Nordrhein-Westfalen und Bayern geführt. Dennoch gestalten sich die Recherchen wegen der nachlassenden Kooperationsbereitschaft der Tierhalter immer schwieriger.

 

Die anzeigepflichtige Tierseuche, die auch als infektiöse Anämie bezeichnet wird, ist für den Menschen nicht gefährlich, kann bei Pferden jedoch zu einem langwierigen Krankheitsgeschehen mit Fieber, Schwäche und Blutarmut und letztendlich zum Tode führen. Impfungen und Heilversuche sind unmöglich; in Deutschland ist die Tötung erkrankter Tiere vorgeschrieben. Die Krankheit kann durch blutsaugende Insekten auch auf andere Pferde übertragen werden. In Deutschland trat die ansteckende Blutarmut in den letzten Jahren nur sporadisch auf; in anderen Ländern Europas stellt sie hingegen ein ernst zu nehmendes Problem dar.

In Rumänien ist die ansteckende Blutarmut weit verbreitet. Allein im letzten Jahr waren mehr als 11.000 Pferde von ihr betroffen. Die EU hat der problematischen Situation bereits Rechnung getragen und als Schutzmaßnahme die insgesamt dreimalige Untersuchung von Pferden auf ansteckende Blutarmut vor der Verbringung aus Rumänien in andere Mitgliedstaaten vorgeschrieben.

Leider gelangen gelegentlich Pferde aus Rumänien auf illegalen Wegen nach Deutschland. Sie stellen eine ernsthafte Gefahrenquelle für die Übertragung der ansteckenden Blutarmut, aber auch anderer Infektionskrankheiten dar. Pferdekäufern wird deshalb geraten, keine Pferde mit zweifelhafter Herkunft zu kaufen. Achten Sie beim Kauf auch auf das Vorliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Papiere und Kennzeichnungen (Equidenpass, Mikrochip). Nur so können Sie sicherstellen, dass die neu eingestallten Pferde kein Gesundheitsrisiko für die anderen Pferde darstellen. Denn allein die Klärung eines Ansteckungsverdachts kann zu hohen Untersuchungskosten führen, die vom Besitzer des Pferdes zu tragen sind.



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