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27.12.12
Neue Vorgehensweise bei der Bearbeitung vorübergehender und dauernder Ausfuhren


Breeding Clearance Notification (BCN) - General Notification of Movement (GNM)


Neue Vorgehensweise bei der Bearbeitung vorübergehender und dauernder Ausfuhren

 

Nach erfolgreicher Einführung der „Racing Clearance Notification“ (RCN) für die vorübergehende Ausfuhr von Pferden zur Teilnahme an Rennen werden nun auch die Bearbeitungsverfahren für die dauernde Ausfuhr sowie für die anderen Formen einer vorübergehenden Ausfuhr (zu Zuchtzwecken und zu anderen als Renn- oder Zuchtzwecken) entsprechend angepasst.

 

 

Was ist neu?

 

Ab sofort entfällt das Einsenden der Pferdepässe an das Direktorium zur Beantragung von dauerhaften und vorübergehenden Ausfuhren der Pferde.

 

 

Was ist zu tun?

 

1.     Die beabsichtigte vorübergehende oder dauernde Ausfuhr eines Pferdes muss dem Direktorium durch seinen Besitzer oder dessen Beauftragten rechtzeitig vor dem Ausfuhrtermin auf dem dafür vorgesehenen Formblatt (siehe Anlage) schriftlich angezeigt werden.

 

2.     Im Falle einer dauernden Ausfuhr erstellt das Direktorium wie bisher ein Exportzertifikat, das unmittelbar der zuständigen ausländischen Gestütbuchstelle übermittelt wird.

 

3.     Bei vorübergehenden Ausfuhren, zu Zuchtzwecken oder zu anderen als Renn- oder Zuchtzwecken (z.B. Auktion im Ausland), erstellt das Direktorium eine „Breeding Clearance Notification“ (BCN) bzw. eine „General Notification of Movement“ (GNM), die ebenfalls den zuständigen ausländischen Stellen übermittelt werden.

 

4.     Die Antragsteller erhalten jeweils vom Direktorium eine Kopie der BCN bzw. GNM. Diese ersetzt den „Reugeldstempel“, ist in den Pferdepass einzulegen und soll das Pferd auf seiner Auslandsreise begleiten.

 

 

Das Formular (siehe Anlage) zur Beantragung von Ausfuhren ist beim Direktorium erhältlich. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gern den Vordruck per Email oder Fax. Inhaber des Galoppsport-Abos Kompakt Plus können sich den Antrag vom Direktoriumsserver (Downloadbereich "Sonstiges")herunterladen.

 

In Kürze wird es auch möglich sein, Ausfuhranträge online über den DVR Züchterservice einzureichen.



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