Formulare Zucht
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare zum download.
Turf-ABC
Das ABC des Rennsports erklärt Ihnen viele Fachbegriffe etwas näher...
Damit ein in Deutschland geborenes Vollblutfohlen im Allgemeinen Deutschen Gestütbuch (ADGB) registriert werden kann, müssen dem Direktorium Deckschein und Zuchtnachweis eingereicht und eine Abstammungsüberprüfung durchgeführt worden sein.
Den beim Direktorium registrierten Besitzern aller zur Zucht verwendeten Vollblutstuten werden zu Beginn einer jeden Abfohlperiode die erforderlichen Unterlagen zugesandt. Dazu zählen neben allgemeinen Hinweisen das Zuchtnachweisformular, ein Namensantrag und der Antrag auf Abstammungsüberprüfung einschließlich des Vordruckes eines Abzeichendiagrammes.
Grundlage für die Eintragung ins Gestütbuch ist die grüne Ausfertigung des Deckscheines. Sie wird dem Direktorium in der Regel vom Hengsthalter nach Beendigung der Decksaison eingereicht, sobald die Decktaxe bezahlt worden ist.
Bei Geburt eines lebenden Fohlens ist der Antrag auf Namensgebung dem Direktorium im Geburtsjahr einzureichen.
Der Zuchtnachweis wird in doppelter Ausfertigung vom Direktorium vorbereitet und muß vom Züchter oder seinem Beauftragten ausgefüllt, unterschrieben und bis spätestens 31. Juli des Zuchtjahres dem Direktorium eingereicht werden. Der Durchschlag verbleibt beim Züchter und ist mindestens bis zur Ausstellung des Pferdepasses bei den Zuchtunterlagen (Stallstutbuch) aufzubewahren. Für die Registrierung eines Zuchtergebnisses wird eine Gebühr, die in der Kostenordnung der Rennordnung festgelegt ist, erhoben. Diese ist stets vom Züchter des Pferdes zu tragen.
Zur Sicherung der Abstammung wird bei allen lebend geborenen Fohlen eine Überprüfung anhand der DNA-Typen vorgenommen. Die Blutentnahme zur Abstammungsüberprüfung ist vorzunehmen, solange das Fohlen noch bei Fuß der Mutter ist. Mit der Blutentnahme hat die Beschreibung von Farbe und Abzeichen des Fohlens zu erfolgen. Das Abzeichendiagramm ist von dem Tierarzt, der die Blutentnahme vornimmt, mit seiner Unterschrift und Stempel zu bestätigen. Die Kosten der Abstammungsüberprüfung trägt generell der Züchter.