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Ein- und Ausfuhr von Pferden
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Formulare Renntechnik
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare für den Zuchtbetrieb zum download.

Turf-ABC
Das ABC des Rennsports erklärt Ihnen viele Fachbegriffe etwas näher...


Zur Einfuhr eines im Ausland geborenen Vollblüters nach Deutschland muß bei der ausländischen Gestütbuchstelle unter Vorlage des Pferdepasses bzw. Beantragung der Ausstellung eines solchen, ein Antrag auf Ausfuhr gestellt werden. Diese wird den Pferdepaß mit einem Ausfuhrvermerk versehen und dem Direktorium ein Exportzertifikat übersenden. Der Pferdepaß wird dem Besitzer bzw. Transporteur ausgehändigt und muß das Pferd auf dem Transport begleiten.


In Deutschland muß eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. Dazu ist von einem Tierarzt ein Abzeichendiagramm zu erstellen. Dieses muß zusammen mit dem Pferdepaß und gegebenenfalls einem formlosen "Antrag auf Inländergeltung" dem Direktorium eingereicht werden. Aus den eingereichten Unterlagen muß hervorgehen, auf wessen Namen das Pferd beim Direktorium registriert werden soll.

Soll ein beim Direktorium registriertes Pferd dauerhaft ins Ausland verbracht werden (bei Zuchtpferden länger als neun Monate, bei Rennpferden länger als ein Monat), ist dies dem Direktorium unter Einreichung des Pferdepasses und der Eigentumsurkunde schriftlich mitzuteilen.
+++ Aktuell +++
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