Gestüte
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Was ein "Gestüt" im Sinne der Rennordnung ist, sagt Ziffer 19 des Regelwerks: "Ein Vollblutgestüt betreibt, wer mindestens vier Stuten zur Vollblutzucht verwendet und nach Art und Größe seines Betriebes sowie seines Fachpersonals die Gewähr für einen ordnungsgemäßen Zuchtbetrieb bietet. Die Anerkennung bzw. Aberkennung eines Gestütes erfolgt durch die Zuchtkommission des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen."
Derzeit existieren ca. 80 anerkannte Vollblutgestüte in Deutschland. Sie beherbergen den größten Teil der ca. 2500 Zuchtstuten und ihrer Fohlen sowie der Jährlinge bis zu deren Wechsel in die Rennställe.