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Codes of Practice on Equine Diseases - Maßnahmen zur Vorbeugung und Kontrolle ansteckender Krankheiten.
In der Vollblutzucht versammeln sich während der Decksaison alljährlich sämtliche in der Zucht verwendeten Stuten zur Bedeckung in den Hengstgestüten. Sie kommen aus allen Vollblutgestüten und von Einzelzüchtern, vermehrt auch aus dem Ausland. Dieses periodisch stattfindende Durcheinanderwürfeln großer Teile der Zuchtbestände schafft die gefährlichen Voraussetzungen für die Verbreitung ansteckender Krankheiten.
Diese Gefahren lassen sich nur durch sorgfältige hygienische Vorkehrungen und reibungslose Zusammenarbeit verhindern. Deshalb ist die Seuchenbekämpfung niemals nur die Sache eines einzelnen Gestütes oder Stutenbesitzers, sondern muß durch gleichgerichtete Anstrengungen der gesamten Vollblutzucht gemeistert werden.
Das zentrale Ereignis ist die Herbstuntersuchung der Stuten, die in der Hand von Sachverständigen durch eine systematische Überwachung dem Entstehen ansteckender Krankheiten vorbeugt.
Nachstehend eine Liste der nach Nr. 139 der Rennordnung gegenüber dem Direktorium meldepflichtigen Pferdekrankheiten:
CEM: Contagiöse Equine Metritis
Borna: Virusinfektion
EVA: Equine Virus Arteritis
Dem Direktorium sind darüber hinaus gemäß 139 RO aussergewöhnliche und gefährliche Krankheiten anzuzeigen, wie z.B. Influenza, Rota-Virus-Infektion und der paralytischen Verlaufsform einer equinen Herpesvirusinfektion.
Gesetzlich vorgeschriebene Anzeigepflicht besteht gegenüber Ihrem zuständigen Veterinäramt für folgende Krankheiten: